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BEK 2024 30

Nichtanhandnahme Strafverfahren

Schwyz · 2024-03-20 · Deutsch SZ
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Nichtanhandnahme Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 20. März 2024BEK 2024 30MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiberin Julia Lüönd.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,betreffendNichtanhandnahme Strafverfahren(Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 23. Januar 2024, SU 2023 10503);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Beschwerdeführer erstattete am 24. August 2023 Anzeige gegen die von ihm getrennt lebende Ehefrau C.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin), weil sie sich weigere, ihm 1 kg Gold herauszugeben(U-act. 8.1.001, S. 2). Nachdem sowohl der Beschwerdeführer als auch die Beschwerdegegnerin polizeilich einvernommen worden waren(U-act. 10.1.001 und U-act. 10.1.004), entschied die Staatsanwaltschaft mit Nichtanhandnahme­verfügung vom 23. Januar 2024, dass gegen dieBeschwerdegegnerin betreffend die Vorfälle von Mitte Juni 2023 bis 27. Oktober 2023 keine Strafuntersuchung wegen Nötigung (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiberin Julia Lüönd.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Nichtanhandnahme Strafverfahren